vom VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch &
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Ausgabe 02/2010
vom 01. April 2010
AKTUELLE RECHTSTHEMEN
Anlässlich des mit Spannung erwarteten und grundlegenden Urteils des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Vorratsdatenspeicherung (siehe zur Entscheidung unter „Gerichtsentscheidungen" in diesem Newsletter) hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in ihrem Kommentar deutlich gemacht, dass neben dem BVerfG auch von Seiten der Bundesregierung mit einer weiter steigenden Bedeutung des Datenschutzes zu rechnen ist.
GERICHTSENTSCHEIDUNGEN
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 2. März 2010 (Az.: 1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08) entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in ihrer konkreten Ausgestaltung nicht verfassungsgemäß ist. Die dem zugrunde liegenden §§ 113a, 113b TKG und § 100g StPO sind nichtig, soweit danach Verkehrsdaten gemäß § 113a TKG erhoben werden dürfen, da ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses nach Art. 10 Abs. 1 GG vorliegt.
Wer als Kassiererin in einem Supermarkt zwei Pfandbons unter-schlägt, kann fristlos gekündigt werden. Dies gilt auch, wenn die Pfandbons einen nur geringen Wert haben. Kündigungsgrund ist in einem solchen Fall nicht der Wert der Sache, sondern der eingetretene Vertrauensverlust.
Der BGH hat das Urteil des LG Braunschweig (Entscheidung vom 22. Februar 2008 - 6 KLs 20/07) gegen den ehemaligen Vorsitzenden des VW-Gesamtbetriebsrats Dr. h.c. Klaus Volkert wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue sowie gegen Klaus-Joachim Gebauer wegen Untreue und Anstiftung zur Untreue bestätigt (Az. 5 StR 521/08, Urteil vom 17. September 2009), und sich dabei zur Untreuestrafbarkeit von Zuwendungen an Betriebsräte geäußert.
Das LAG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 21. Oktober 2009 (Az. 3 Sa 224/09) entschieden: Wer seine Kollegen bedroht und beleidigt, stört den Betriebsfrieden und riskiert eine fristlose Kündigung. Das gilt umso mehr, wenn ein solches Verhalten vorher bereits einmal vom Arbeitgeber abgemahnt worden ist, aber gleichwohl nicht abgestellt wurde.
Das LG Berlin hat entschieden (Urteil vom 3. Juli 2009 - 3 O 221/09), dass die vor einem Geschäftslokal (Pelzhandel) durchgeführte Demonstration einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt, wenn sie zu einer Behinderung des regulären Betriebsablaufs und zu einer Verminderung der Kundenströme führt, sei es, dass Kunden das Geschäft angesichts der Demonstration verließen und dieses erst gar nicht betreten. Dann bestehe ein Unterlassungsanspruch.
Der BGH musste sich mit dem Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots gegen einen Anhänger des MSV Duisburg befassen. Das Gericht entschied, dass der Ausspruch eines bundesweiten Stadionverbots von dem Hausrecht des Veranstalters gedeckt sei, wenn ein sachlicher Grund bestehe. Ein sachlicher Grund bestehe immer dann, wenn aufgrund von objektiven Tatsachen, nicht aufgrund subjektiver Befürchtungen, die Gefahr bestehe, dass künftige Störungen durch oder die betreffenden Personen zu besorgen seien (Urteil vom 30. Oktober 2009 - V ZR 253/08 (LG Duisburg)).
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Am 24. Februar 2010 ist das Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 9. Februar 2010 in Kraft getreten. Das Polizeigesetz regelt nun im Einzelnen, wann die Polizei personenbezogene Daten durch den verdeckten Einsatz technischer Mittel erheben darf.
Am 27. Februar 2010 ist die Verordnung zur Übermittlung der Daten im Verfahren zur Erstellung und Verarbeitung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Datensatzverordnung - ELENA-DV) in Kraft getreten. Nachdem die Arbeitgeber seit Anfang diesen Jahres Daten ihrer Arbeitnehmer im Rahmen des ELENA-Verfahrens melden können, legt die Datensatzverordnung nun wichtige Details fest. Dazu gehört insbesondere die Festlegung der Meldepflichtigen und der zu meldenden Personen.
Seit dem 24. Februar 2010 gilt ein geändertes Hafensicherheitsgesetz in Nordrhein-Westfalen. Es sind jetzt für die Gefahrenabwehr sowohl in der Hafenanlage als auch im Hafen Beauftragte für die Gefahrenabwehr zu benennen.
GESETZGEBUNGSVERFAHREN
Im Jahr 2009 sind nach Angaben der Bundesregierung 3.594 afghanische Polizisten von deutschen Trainingsexperten aus- und fortgebildet worden. Vorgesehen sei, im laufenden Jahre mindestens dieselbe Anzahl afghanischer Polizisten aus- und fortzubilden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/586) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zur deutschen Polizei-Ausbildungshilfe in Afghanistan (17/432).
Die Bundesregierung soll ein "dauerhaftes und dynamisches Sicherheitskonzept" für den unverzichtbaren Verkehrsträger Schiene vorlegen. Dies forderte die SPD-Fraktion in einem Antrag (17/655) am 10. Februar 2010 im Bundestag. Außerdem fordern die Abgeordneten, dass die Deutsche Bahn AG technische Probleme und Vorfälle "unverzüglich" dem Eisenbahnbundesamt meldet und Verträge mit der Bahnindustrie in Zukunft nur noch mit ausreichend langen Garantiezeiten abschließt.
Im Auftrag der Bundesregierung sind in den vergangenen fünf Jahren Polizeiberater in fünf andere Staaten entsandt worden. Dabei ging es in Indonesien um Beratung des "Jakarta Center for Law Enforcement Cooperation" in "Ausbildungsangelegenheiten, insbesondere in den Bereichen Internationale polizeiliche Zusammenarbeit, Bekämpfung des internationalen Terrorismus, Bekämpfung der organisierten Kriminalität", wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/766) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/638) erläutert.
Die Bundesregierung plant keinen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen - sog. Drohnen - zur routinemäßigen Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Deutschland. Dies geht aus der Antwort der Regierung (17/765) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/636) hervor. Danach wird derzeit der Einsatz von "Unmanned AirCraft System" (UAS) für Video- und Fotoaufnahmen in zivilen Bereichen geprüft, die nicht den polizeilichen Aufgabenfeldern zuzuordnen sind.
Schmiergeldzahlungen: USA werfen Daimler, Staatsanwaltschaft München, Ferrostaal Bestechung vor
Zwei bekannte deutsche Konzerne werden derzeit mit dem Verdacht auf Schmiergeldzahlungen konfrontiert. Daimler wird vom US-Justizministerium beschuldigt, Regierungsvertretern in 22 Ländern mit Schmiergeldern in Millionenhöhe bestochen zu haben. Bei Ferrostaal soll gegen vier Manager und Mitarbeiter wegen Schmiergeldzahlungen beim Bau von Kraftwerken und bei der Lieferungen von U-Booten erfolgt sein.
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