vom VSW NW in Zusammenarbeit mit Hoffmann Liebs Fritsch & Partner Rechtsanwälte www.hlfp.de
Ausgabe 03/2010
vom 06. Juli 2010
AKTUELLE RECHTSTHEMEN
Nach wie vor verlangen derzeit Sicherheitsexperten wegen einer "Besorgnis erregenden Anzahl von Sicherheitslücken" und zur Abwehr von "Terrorgefahren" die weltweite Einführung von Körperscannern, im Volksmund auch als Nacktscanner bezeichnet. In vielen Staaten außerhalb der EU werden diese nun eingeführt. Besteht hier die Gefahr einer rechtswidrigen Verletzung der Menschenwürde?
GERICHTSENTSCHEIDUNGEN
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat am 4. November 2009 (Az. 7 K 7024/07) entschieden, dass das SchwarzArbG eine ausdrückliche Bestimmung, nach der die Anordnung einer Kontrolle nach dem SchwarzArbG schriftlich zu verfügen und dem Betroffenen genügende Zeit vorab bekannt zu geben sein sollte, nicht kennt.
Der EuGH hat mit Urteil vom 9. März 2010 (Az.: C-518/07) entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der EU-Datenschutzrichtlinie (EWG Richtlinie 95/46/EG) verstoßen hat. Grund sei die staatliche Aufsicht in den Bundesländern über Instanzen zur Datenschutzkontrolle. Die Bundesrepublik habe dabei die Vorgabe der "völligen Unabhängigkeit" der zuständigen Kontrollstellen falsch umgesetzt, da die Kontrollstellen zur Überwachung der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nichtöffentliche Stellen und öffentlich-rechtliche Wettbewerbsunternehmen einer staatlichen Kontrolle unterworfen sind.
Der BGH hat mit Urteil vom 16. März 2010 (Az.: VI ZR 176/09) in einem bestimmten Fall entschieden, dass die Kosten von Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn, die infolge der Installation von Überwachungskameras entstehen, gegenüber dem Lieferanten der Kameras grundsätzlich nicht ersatzfähig sind, weil diesen keine erweiterten Hinweispflichten treffen. Das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn sei nur dann verletzt, wenn eine konkrete Verdachtsituation bestehe, nach der dieser eine Überwachung ernsthaft zu befürchten habe. Die rein hypothetische Möglichkeit der Überwachung reiche in diesem Zusammenhang jedoch nicht aus.
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit (nicht rechtkräftigem) Urteil vom 18. Februar 2010 – 38 Ca 12879/09 – entschieden, dass die Kündigung eines leitenden Mitarbeiters im Bereich Compliance und Korruptionsbekämpfung wegen von ihm veranlasster Überwachungsmaßnahmen oder Datenabgleichung nur zulässig sei, wenn der betreffende Arbeitnehmer objektiv rechtswidrig gehandelt habe und subjektiv um die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen gewusst habe. Das bedürfe besonderer Darlegungen von Seiten des Arbeitgebers.
GESETZE UND VERORDNUNGEN
Ab dem 1. Juli 2010 können jetzt Kontoinhaber ihre Girokonten in sog. "Pfändungsschutzkonten" (P-Konten) umwandeln lassen, wodurch alle Schuldner ohne gerichtliches Verfahren einen automatischen Sockel-Pfändungsschutz von zurzeit monatlich EUR 985,15 erhalten.
GESETZGEBUNGSVERFAHREN
Deutschland hat am 28. Juni 2010 dem EU-Ratsbeschluss über die Unterzeichnung des "Abkommens zwischen der EU und den USA über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung an das US-Finanzministerium für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (Terrorist Finance Tracking Program - TFTP)" (sog. SWIFTAbkommen) im schriftlichen Verfahren zugestimmt.
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