Die Diskussion um eine neue Sicherheitsarchitektur in Deutschland - Ein Thema für die Sicherheit in der Wirtschaft?

von Michael Sorge, Vorsitzender des Verbandes für Sicherheit in der Wirtschaft NRW e.V.

Die in Deutschland stattfindende Diskussion um die Ausgestaltung einer neuen Sicherheitsarchitektur betrifft in ihren Inhalten - aber erst Recht in ihren Auswirkungen - alle gesellschaftlichen Bereiche.
Gemeinsamer Konsens ist sicherlich die Tatsache, dass auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angemessen und zeitgemäß in Fragen der Sicherheit reagiert werden muss. Reaktion schließt in diesem Fall eine breit angelegte und wirksame Präventionsarbeit mit ein.

Die Bedrohungspotentiale des internationalen Terrorismus, aber auch die veränderte Kriminalitätskultur in den konventionellen Kriminalitätsbereichen betreffen und durchdringen alle gesellschaftlichen Bereiche. Insofern leben wir in einer Gefahrengemeinschaft, weshalb sicherlich ein breites Einbringen von Meinungen nicht unerwünscht sein kann und darf.

Dabei kann es uns allerdings nicht darum gehen, die fachlichen Diskussionsinhalte aufzugreifen. Hier sind die Politik und die Experten der staatlichen Stellen gefordert und von der Gesellschaft beauftragt, die Erfordernisse einer grundlegenden und durchaus umfangreichen Umorganisation unserer Sicherheitsarchitektur aufzugreifen und entsprechend umzusetzen.
Uns kann es daher lediglich um eine komplementäre Begleitung und Meinungsäußerung im Rahmen dieses wichtigen Umgestaltungsprozesses gehen. Dies aber um so nachhaltiger, wenn es um die Frage nach der künftigen Ausgestaltung einer geregelten Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft in Sicherheitsfragen geht.
Ohne Frage wird eine veränderte Sicherheitsarchitektur die bereits vorhandenen und bewährten Instrumente der Zusammenarbeit beeinflussen oder auch neue Formen einer solchen Zusammenarbeit erforderlich machen.

Die Effizienz der staatlichen Sicherheitsstrukturen ist der Garant für den Schutz unserer Gefahrengemeinschaft. Hierzu zählen gerade auch die Wirtschaftsunternehmen in unserem Land. Sie betreiben Logistik, Infrastrukturen, Fabriken und Anlagen, grundlegende Versorgungs- und Energieeinrichtungen, Finanzzentren, Flughäfen und Verkehrssysteme sowie Kommunikationszentren und vieles mehr.
In den Unternehmen und ihren Einrichtungen arbeiten Menschen unterschiedlicher Nationalitäten und soziokultureller, ethnischer und religiöser Herkunft. Die Unternehmen besitzen und entwickeln  Know-how, was untrennbar mit wirtschaftlichem Erfolg und mit der wirtschaftlichen Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit - und damit der Stabilität unserer Volkswirtschaft - verbunden ist.
Sicherheit und Sicherheitsumgebung kann in diesem Zusammenhang ein wichtiger Standortfaktor sein. 

In diesem Kontext haben sich die Sicherheitsabteilungen der deutschen Unternehmen in den letzten Jahren sowohl organisatorisch wie auch hinsichtlich ihrer personellen Ressourcen neu aufgestellt, um entsprechend auf die zunehmende Internationalisierung und Vielfältigkeit der Gefährdungsbilder zu reagieren. Diese Entwicklung betrifft nicht nur die Global Player, sondern zunehmend auch mittelständische Industrie- und Wirtschaftsbereiche.
Diese Neuausrichtung, die erfreulicherweise in einer deutlichen Verbesserung der Organisation und der Qualität der Ressourcen gemündet ist, beinhaltet gleichzeitig das ernsthafte Angebot an die staatlichen Stellen bzw. die Sicherheitsbehörden, nach der Weiterentwicklung bereits vorhandener Instrumente und falls notwendig auch neue Formen einer geregelten Zusammenarbeit. 

Ein international tätiges Unternehmen wird zwangsläufig sowohl mit den länderspezifischen als auch mit den global existierenden sicherheits- und gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen konfrontiert. Hierbei ist natürlich der internationale Terrorismus zu nennen. Die deutschen Unternehmen sind mit ihren vorgenannten Aktivitäten gleichermaßen sowohl in den sogenannten Unterstützungsräumen als auch in den Überwachungsräumen vertreten.

Andererseits erleben wir eine ebenso nachhaltige Veränderung in den Strukturen der konventionellen Bedrohungsfelder. Beispielhaft seien die Bereiche der Wirtschaftskriminalität, der Produkt- und Markenpiraterie, und der Wirtschafts- und Konkurrenzspionage genannt.
Letztere Themen gelten insbesondere auch für mittelständische Unternehmen, die oftmals nicht über entsprechende Fachressourcen verfügen und daher auf die Unterstützung von Fachnetzwerken und staatlicher Stellen angewiesen sind.
Hier sehen wir den dringenden Bedarf der Stärkung und gegebenenfalls der Reform solcher Netzwerke. 

Ebenso sind weitere Felder wie etwa politische und rechtsstaatliche Destabilität in bestimmten Ländern und in deren Folge innere Konflikte und Unruhen in den internen Sicherheitsstrukturen der Unternehmen zu berücksichtigen. Bei Bewertung all dieser Faktoren ist es augenscheinlich, dass die Sicherheitsabteilungen in den deutschen Unternehmen - die zwar den privaten Sicherheitsbereichen zu zuordnen sind, aber eben keine gewerblichen Dienstleister darstellen - die laufenden Diskussionen um den Veränderungsprozess der Sicherheitsarchitektur in Deutschland aufmerksam begleiten.

Die Aufgabenstellung im Bereich einer Unternehmenssicherheit- die wie bereits erwähnt sich deutlich von den Aufgaben eines kommerziellen Leistungsanbieters unterscheidet - heißt eindeutig Schutz des Unternehmens und seiner Mitarbeiter. Dies hat auf rechtsstaatlichen Grundsätzen und auf der Basis gesetzmäßigen Handelns zu geschehen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabenstellung und zur Ausübung einer wirksamen Präventions- und Reaktionsleistung ist die geregelte Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden jetzt und in Zukunft ein unverzichtbarer Baustein.

Nun darf an dieser Stelle mit Überzeugung festgestellt werden, dass - begründet mit eigenen Erfahrungen - die Zusammenarbeit mit den deutschen Sicherheitsbehörden in der jetzigen Konstellation sehr gut ist. Unabhängig von der Diskussion um eine veränderte Sicherheitsarchitektur zeigt eine beispielhafte Auswahl bereits vorhandener und etablierter Gremien im Bereich Zusammenarbeit von Staat und Wirtschaft in Sicherheitsfragen eine breite Basis, auf welcher sich Verbesserungs- und Veränderungspotential aufbauen lässt:

Wir sehen in der Diskussion um die Neugestaltung oder Umorganisation der Strukturen der deutschen Sicherheitsbehörden auch die Chance zur positiven Fortentwicklung in Fragen der Zusammenarbeit im Sinne einer Gefahrengemeinschaft. Dies darf jedoch durchaus mit gegenseitigen Erwartungshaltungen verbunden werden.

Aus Sicht der Wirtschaft wären hier beispielhaft in Richtung der staatlichen Stellen zu nennen:

  • die Bereitschaft zur Evaluierung und Fortentwicklung bereits bestehender und bewährter Instrumente und Stärkung von Reformbemühungen.
  • die Bereitschaft auch zu neuen und komplementären Formen der Zusammenarbeit in Form eines „Sounding Boards“ unter Beteiligung von Sicherheitsverantwortlichen aus den Unternehmen.
  • die Bereitstellung von eindeutigen Ansprechpartnern auch über Zuständigkeits-Schnittstellen hinaus

Andererseits sind nach Auffassung des Autors auch auf Seiten der Wirtschaft einige Parameter wichtig, die eine geregelte Zusammenarbeit erleichtern. Dies betrifft in erster Linie die Anerkennung von verbindlichen Regeln und Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit.

Das Entstehen von Gefährdungsbildern lässt sich nicht mehr von wirtschaftlichen Aktivitäten abkoppeln und steht im engen Zusammenhang mit gesellschafts- und sicherheitspolitischen Entwicklungen. Insofern erscheinen auch gezielte Initiativen in entsprechende Trendforschungsprojekte durchaus sinnvoll. Solche Projekte oder Initiativen sollten ausdrücklich die Möglichkeiten einer Fortentwicklung der Zusammenarbeit unter veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und im Sinne einer Gefahrengemeinschaft beinhalten.
  

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