Fehlverhalten am Arbeitsplatz – Ermittlungs- und Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des aktuellen Beschäftigtendatenschutz

Termine:
  • 06.03.2012

Ort: Geschäftsstelle des VSW NW, Düsseldorf

Kosten: 325,00 Euro (Mitglieder), 425,00 Euro (Nichtmitglieder) zzgl. MwSt.

Unternehmen sind regelmäßig von Mitarbeiterkriminalität wie Betrug, Korruption oder Geheimnisverrat betroffen. Bei der Aufklärung und Ahndung solcher Delikte im eigenen Haus, z. B. durch Videoüberwachung oder E-Mail - Kontrollen betreten die Unternehmen einen Paragrafendschungel, welcher demnächst noch um ein Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz ergänzt werden soll. Welche Mittel und Maßnahmen sind jetzt und zukünftig dann noch zulässig und sind die dabei erlangten Beweise überhaupt gerichtsverwertbar?

Das Seminar soll den Teilnehmern die rechtlichen Rahmenbedingungen bei hausinternen Ermittlungen darstellen und praxisverwertbare Entscheidungshilfen bieten. Zudem werden Wege aufgezeigt, wie der Arbeitgeber arbeitsrechtlich reagieren kann und welche Formalien er dabei einhalten muss. Schließlich erfahren die Teilnehmer, wie die verursachten Schäden durch rechtliche Maßnahmen wie Arreste, Strafanzeige und Zurückgewinnungshilfe minimiert werden können.

Zielgruppe

Geschäftsleiter, Compliance Officer, Sicherheitsverantwortliche, Interne Revision, Personalleiter, Syndikusanwälte, Wirtschaftsermittler, Sicherheitsberater, Datenschutzbeauftragte

 

Agenda

9:00 Uhr Begrüßung, Einleitung

9:10 – 10.15 Uhr „Zulässige Sachverhaltsermittlung ohne Beweisverwertungsverbote“

- Möglichkeiten des Arbeitgebers zur Feststellung des Sachverhaltes unter Einsatz
  von „Hilfsmitteln“ oder einer Wirtschaftsdetektei
- Darstellung der Grundzüge des aktuellen BDSG
- Gesetzesentwurf der BReg zum Beschäftigtendatenschutz
- Schwerpunkte: Videoüberwachung, E-Mail-Kontrollen und GPS
- Wann greifen Beweisverwertungsverbote ein?

10:15 – 10:30 Uhr Kaffeepause

10:30 – 11:45 Uhr „Fehlverhalten am Arbeitsplatz und die Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers“

- Grundzüge einer verhaltensbedingten Tat- und Verdachtskündigung
- Grundzüge einer fristlosen Kündigung
- Formale Voraussetzungen einer Kündigung (Form, Frist, Zugang)
- Beteiligung des Betriebsrats

11:45 – 12:00 Uhr Kaffeepause

12:00 – 13:00 Uhr „Schäden erfolgreich minimieren“

- Aufspüren der Vermögenswerte (Asset Tracing)
- Forderungsdurchsetzung mittels Arreste
- Einschaltung von Ermittlungsbehörden
- Zurückgewinnungshilfe und Gewinnabschöpfung
- Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten

13:15 Uhr Ende

 Ziele:

- Darstellung der Ermittlungsoptionen des Arbeitgebers nach dem BDSG
- Vermeidung von Beweisverwertungsverboten
- Darstellung der Handlungsoptionen des Arbeitgebers bei Vorliegen eines Verdachtes
- Formale Voraussetzungen und Fristen bei Kündigung usw.
- Optimale Geltendmachung von Schadensersatz
- Do`s and Dont’s bei Strafanzeigen


Referenten:
Dr. Julia Reinsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Rechtsanwälte

Dr. Volker Hees, Rechtsanwalt und Partner bei Hoffmann Liebs Fritsch & Partner, Rechtsanwälte

  • Verband für Sicherheit in der Wirtschaft
    Nordrhein-Westfalen e.V.
    Uerdinger Straße 56
    40474 Düsseldorf
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