Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

Die Anmeldung zur Teilnahme an Lehrgängen/Seminaren des VSW NW muss schriftlich erfolgen. Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Teilnahmebestätigung. Mit der Anmeldung zu den gerätegebundenen Lehrgängen/Seminaren erkennt der Teilnehmer an, das die vom VSW NW zur Verfügung gestellte Hard- und Software ausschließlich zu Lehrgangs/Seminarzwecken benutzt wird.

2. Zahlungsbedingungen

Die Seminarkosten sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn, zu begleichen. Der Teilnehmer erhält eine Rechnung, die unter Angabe der vollständigen Rechnungsnummer zu begleichen ist.

3. Rücktritt und Kündigung

Bei Seminaren und kurzzeitigen Lehrgängen (bis 300 Ustd.) ist ein Rücktritt vom Vertrag bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Bei Lehrgängen, die sich über mehrere Lehrgangsabschnitte erstrecken, kann der Teilnehmer an den folgenden Lehrgangsabschnitten unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum letzten Unterrichtstag eines laufenden Lahrgangsabschnitts schriftlich kündigen. Rücktritt und Kündigung müssen schriftlich erklärt werden. Maßgeblich ist der Eingang beim VSW NW. Eine fristgerechte Abmeldung ist ohne jegliche Kosten für den Teilnehmer möglich. Bei später eingehender Erklärung bis zum Veranstaltungsbeginn wird eine Verwaltungspauschale i.H.v. € 75 erhoben. Bei Rücktritt und Kündigung nach Veranstaltungsbeginn ist das Entgelt in voller Höhe zu zahlen. Im übrigen berechtigt die Nichtinanspruchnahme einzelner Lehrgänge/Seminarstunden nicht zur Ermäßigung des Rechnungsbetrags. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich.

4. Absage von Veranstaltungen

Der VSW NW hat das Recht, bei ungenügender Beteiligung oder aus anderen wichtigen Gründen Lehrgänge/Seminare abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weiter gehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Ein Wechsel der Dozenten, Änderungen des Veranstaltungsortes sowie Verschiebungen im Ablaufplan berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Minderung des Entgelts.

5. Haftung

Der VSW NW haftet nicht für Unfälle und Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Fahrzeuge. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

6. Copyright

Sämtliche Seminar- und Lehrgangsunterlagen dürfen nur mit Einverständnis des VSW NW vervielfältigt werden.

7. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der automatisierten Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Lehrgangs und Seminarabwicklung einverstanden.

8. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem derartigen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, falls sich eine Regelung als lückenhaft erweisen sollte.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Düsseldorf.

  • Verband für Sicherheit in der Wirtschaft
    Nordrhein-Westfalen e.V.
    Uerdinger Straße 56
    40474 Düsseldorf
  • 0211/157757-0
    0211/157757-15 (Fax)
  • info [at] vsw-nw [dot] de
    Kontaktformular